CSR-Berichtspflicht in Gesetz gegossen

Größere Unternehmen müssen ab dem Geschäftsjahr 2017 über ihre Bemühungen unter anderem in Sachen Umweltschutz, Arbeitnehmerbelange und Achtung der Menschenrechte Rechenschaft ablegen. Ein entsprechendes Gesetz hat der deutsche Bundestag am 9. März 2017 verabschiedet. Vorausgegangen war ein langer Diskussionsprozess auf EU-Ebene, der in eine europäische Richtlinie zur CSR-Berichtspflicht mündete. Diese gilt bereits seit Herbst 2014 und sollte bis Ende 2016 in nationales Recht gegossen werden. Neben Deutschland waren und und sind noch andere Länder säumig (der aktuelle Stand der Umsetzung findet sich hier).

Das neue Gesetz betrifft alle kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, die mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen und deren Bilanzsumme entweder mehr als 20 Millionen Euro beträgt oder deren Umsatzerlöse sich auf mehr als 40 Millionen Euro belaufen. Allerdings werden auch kleinere Unternehmen die Folgen der Berichtspflicht spüren, da auch Informationen über die Lieferkette gefordert sind.

Unternehmen, die bereits jetzt Nachhaltigkeits- und CSR-Berichte nach Maßgabe der Global Reporting Initiative (GRI) oder dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) veröffentlichen, kommen damit nach allgemeiner Expertenmeinung voraussichtlich der neuen gesetzlichen Pflicht nach. Der Deutsche Nachhaltigkeitsrat will auf Basis des jetzt finalen Gesetzestextes noch ein juristisches Gutachten zur Anwendbarkeit des DNK einholen.

Nachtrag: Inzwischen wurde der Deutsche Nachhaltigkeitskodex auf das neue Gesetz hin konkretisiert. Außerdem hat die Europäische Kommission Leitlinien zur nichtfinanziellen Berichterstattung veröffentlicht, in denen sie sich an etablierten Rahmenwerken und Berichtsstandards orientiert. Dazu zählen neben dem DNK auch die Global Reporting Initiative und der Global Compact der UN.