Ein neuer Buchstabe!

Seit 1996 gilt die neue Rechtschreibung, nun ist das amtliche Regelwerk zum zweiten Mal angepasst und dabei „behutsam modernisiert“ worden, wie der zuständige Rat für deutsche Rechtschreibung mitteilt. Spektakulärste Neuerung ist die Einführung eines großen ß (was diese Mac-Tastatur leider nicht umsetzen kann). Der neue Buchstabe sieht aus wie ein großes B, das wie das kleine ß nach unten hin nicht richtig verschlossen ist.

Freuen können sich darüber Kommunen, die ihre Straßenschilder in Versalien halten, aber auch Menschen mit einem ß im Nachnamen. Sie mussten bislang in Ausweisdokumenten – die ebenfalls nur Großbuchstaben nutzen – mit einem doppelten S vorlieb nehmen. In Web- und auch Mailadressen müssen sie das allerdings weiterhin tun. Traditionslose unter den Sprachexperten hatten deswegen schon mal vorgeschlagen, auf den sonderbaren Buchstaben ganz zu verzichten – immerhin machen das die Schweizer und Liechtensteiner auch und können sich problemlos verständigen.

Der Rechtschreibrat geht mit dem neuen Großbuchstaben den entgegengesetzten Weg und erweist sich auch bei anderen Neuerungen als konservativ: Eingedeutschte Schreibvarianten wie „Majonäse“, „Wandalismus“ oder „Ketschup“ entfallen vollständig und gelten künftig als falsch, da sie – hier orientiert sich der Rat an der Schreibpraxis – ohnehin kaum benutzt wurden. Dafür gelten künftig bestimmte Bindestrichschreibweisen als korrekt, wie etwa Ex-Kanzler oder Co-Trainerin.

Eine vollständige Übersicht aller neuen Schreibungweisen und neuen Regeln findet sich hier.

Seit 2004 ist der Rat für deutsche Rechtschreibung die maßgebende Instanz in Sachen Orthografie. Dem zwischenstaatliche Gremium gehören 41 Mitglieder aus sieben Ländern und Regionen an. Aus Deutschland stammen 18 Vertreter.